Lange habe ich darauf warten müssen, bis endlich mein Lieblings-Youtube-Anwalt Christian Solmecke sich zum Urteil des EuGH äußerte. am 22.10.2019 war es endlich so weit.
Hier das Video:
Damit sollte jetz klar sein was los ist. Das Cookie Opt-in ist Pflicht.
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Am 1. Oktober 2019 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union folgende Pressemitteilung:
Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers.
Pressemitteilung Nr. 125/19 EUGh
Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht.
Im Klartext. Ab sofort ist das “AKTIVE OPT-IN” für die Nutzung von Cookies erforderlich.
Gestern (13.11.2018) erschien ein Artikel bei t3n mit dem Titel “Mythen rund um DSGVO, Cookies, Einwilligungen, E-Privacy – aufgelöst“. Ja, hier hat man mal wieder schön alle Keywords in die Headline gequetscht, xD.
Ich fasse hier mal kurz zusammen,
passt ja zu meiner Challenge “Fass dich kurz”.
- IP-Adressen sind personenbezogene Daten.
- Cookies die IP-Adressen auswerten fallen auch jetzt schon unter die DSGVO.
- Die E-Privacy-Verordnung betrifft (ca. 2020) den kompletten Umgang mit Cookies, auch ohne Personenbezug!
- Wer Cookies nutzt, der unterliegt der Informationspflicht.
- Werbecookies dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Users geladen werden.
- Die Einwilligung muß freiwillig und explizit sein! Heißt, der Nutzer muss die Möglichkeit haben zuzustimmen oder abzulehnen!
- In der E-Privacy werden weitere Regelungen getroffen (ca. 2020).
- Coockie zur Speicherung des Warenkorbs – erlaubt.
- Tracking-Walls (Inhalt einer Seite wird nur angezeigt, wenn der User die Cookies erlaubt) – verboten.
To-dos
- Cookie-Banner einbauen zur Erfüllung der Informationspflicht.
- Freiwillige, explizite Einwilligung abholen – aktives Opt-in
- Cookies dürfen erst nach Einwilligung geladen werden.
- Rechtssichere Dokumentation der Einwilligung – Beweispflicht.
- Optout jederzeit möglich!
- Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht aus.
Hir geht´s weiter zum Artikel DSGVO und WordPress.